Ferien auf dem Lande AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen REITERHOF Hohl
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Reservierung / Anzahlung (Reiterferien):
Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich an Reiterhof Hohl mit einer Anzahlung, die spätestens 14 Tage nach Anmeldung in bar oder auf folgendes Konto (siehe Anmeldeformular)eingegangen sein muss. Sollten die Reiterferien aus irgendeinem Grund storniert bzw. nicht angetreten werden, wird die Anzahlung einbehalten.
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Bestätigung / Restzahlung (Reiterferien):
Es erfolgt keine gesonderte Buchungsbestätigung.Nach Eingang der Anzahlung gilt die Buchung der Reiterferien als bestätigt, sowie die AGB als akzeptiert. Die Restzahlung erfolgt am Anreisetag in bar oder muss 8 Tage vor dem jeweiligen Reiterferienbeginn auf das Konto eingegangen sein.
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Rücktritt (Reiterferien):
Eine Stornierung des Ferientermins ist bis 12 Wochen vor dem Anreisetag möglich. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung (auch bei Krankheit) sowie vorzeitiger Abreise wird der Betrag nicht zurück erstattet, auch nicht teilweise. Es sei den es wird eine Ersatzperson gestellt. Bei Nichtantritt oder Abbruch (auch bei Krankheit) wird der Gesamtbetrag berechnet.
4.Haftungsausschluss
Der Reiterhof Hohl hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Eine spezielle Unfallversicherung für Reitgäste besteht nicht. Für Schäden, die Reitgäste oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, oder sonst wie im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des Reiterhofes Hohl erleiden, haftet der Reiterhof Hohl nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein. Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Die Nutzung des Trampolins, des Pools, das Spielen auf dem Holzpferd, die Teilnahme an einer Schnitzeljagd im umliegenden Gelände bzw. im angrenzenden Wald erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Holzstapel , sowie das Spielen mit Feuer ist streng verboten und entzieht sich jeglicher Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen Haftungsausschlusses. (§ 276 BGB)
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Allgemeines
Beim Reiten ist das Tragen einer sturzfesten Reitkappe (mind. Fahrradhelm) und entsprechenden Schuhwerks (mind. Gummistiefel, keine Halb- und Turnschuhe!) Pflicht! Vergessene Gegenstände werden nicht nachgeschickt. Sie können bis Jahresende am Hof abgeholt werden. Nicht abgeholte, liegenbebliebenen Dinge werden Ende des Jahres ersatzlos entsorgt. Die Eltern der Kinder, sowie die erwachsenen Reiter erklären sich damit einverstanden, dass das, während der Reiterferien oder der Lehrgänge erstellte, Foto- und Videomaterial, ggf. auf unserer Internetseite öffentlich gezeigt werden darf.
Den Betreuern vom Reitstall ist stets folge zu leisen.
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Einwilligung Fotoveröffentlichung:
Mit dem Anerkennen der AGB sind sie gleichzeitig damit einverstanden, dass wir gegebnenfalls Fotos ihres Kindes bzw. von ihnen, die hier bei uns auf dem Reiter- bzw. Ferienhof aufgenommen wurden, auf unserer Homepage, in Sozialen Medien, Presseerzeugnissen oder anderen Werbemitteln veröffentlichen. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die o.g. Fotos und Videos bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann nicht sichergestellt werden. Der Reiterhof Hohl und seine Betreiber können nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. Soweit die Einwilligung nicht schriftlich widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.